1. Organische Erkrankungen:
Organische Erkrankungen des kindlichen Auges können ein ungestörtes/ungetrübtes
Sehen unmöglich machen. Bereits im Kindesalter können
der graue Star (Katarakt), der grüne Star (Glaukom), Netzhautleiden
und Sehnervblässe diagnostiziert werden. Eine Verminderung
der Sehschärfe ist zwar meistens, aber keinesfalls immer ein „Brillenproblem“.
Nur der Augenarzt kann hier die richtige Diagnose stellen.
Erkrankungen der Augen können die Sehleistung stark beeinträchtigen!
2. Fehlsichtigkeiten:
Das kindliche Auge besitzt einen Eigenregulationsmechanismus,
der selbst höhere Fehlsichtigkeiten durch das Krümmen
der Linse (=Akkommodation) kurzfristig ausgleichen kann! Auch starke
Sehfehler können deswegen lange unentdeckt bleiben! Spezielle
Tropfen, die nur der Augenarzt anwenden darf, entspannen beim Kind
die inneren Augenmuskeln und setzen diese Eigenregulation für
gewisse Zeit außer Kraft. Nur unter diesen Bedingungen kann
eine Fehlsichtigkeit exakt bestimmt werden. Je höher die Fehlsichtigkeit,
desto anstrengender ist ihr Ausgleich und desto weniger ist das
Kind mit anderen Sachen belastbar.
3. Latentes Schielen, Naheinstellungsschwäche:
- Ein latentes, d.h. verstecktes Schielen (Phorie) oder eine
Naheinstellungsschwäche können den Sehvorgang stark
belasten. Meistens hilft hier eine einfache Einstärkenbrille.
- In einigen Fällen ist zusätzlich ein Nahzusatz oder
die Verordnung von Prismen erforderlich.
- Phorien oder Naheinstellungsschwächen belasten die Zusammenarbeit
beider Augen und führen nicht selten zu angestrengtem oder
gestörtem Sehen. Dadurch leidet z. B. die Ausdauer beim
Lesen und anderen Tätigkeiten im Nahbereich
Ein anstrengungsfreies, gutes Sehen mit beiden Augen ist die Voraussetzung
für eine optimale Bildaufnahme und Bildverarbeitung im Gehirn.
Eine Brillenkorrektion bei gestörtem Sehen erfordert augenärztlich-orthoptisches
Fachwissen und muss exakt den individuellen Sehanforderungen des
betreffenden Kindes angepasst werden. Prismen sollten nur verordnet
werden, wenn sie nach dem Ergebnis einer Reihe von augenärztlich-orthoptischen
Untersuchungen sinnvoll erscheinen und bei einem Probetrageversuch
unter natürlichen Sehbedingungen eindeutig die Beschwerden lindern.
Bei rein optisch-apparativen Messmethoden wie z.B. derjenigen zur
Bestimmung der in der Laienliteratur so genannten „Winkelfehlsichtigkeit“ werden
die Bilder beider Augen teilweise oder ganz getrennt. Wegen der Bildtrennung
sind die Sehbedingungen dabei unnatürlich. Daher sollte über
die Notwendigkeit von Entlastungsprismen nicht allein mit einem Trennverfahren
entschieden werden, schon gar nicht in Unkenntnis der Höhe der
Fehlsichtigkeit.
Zweifelhafte Therapien mit unrealistischen Heilsversprechungen bedeuten
oft zeit- und geldraubende Umwege auf der Suche nach der wahren Ursache
einer Störung. Nicht selten verstreicht dann wertvolle Zeit
für eine ungestörte kindliche Sinnesentwicklung, die später
nicht mehr nachgeholt werden kann!
Verantwortungsvolle Eltern sind gut beraten, das kompetente Team
einer Augenarztpraxis mit Orthoptik für medizinisch hochwertige
Diagnostik, Behandlung und Betreuung für ihr Kind zu wählen.
Weitere Informationen unter: www.augeninfo.de und www.orthoptistinnen.de |